Ob und in welcher Form eine Asbestsanierung durchgeführt werden sollte, hängt von Faktoren wie Dichtheit des Asbests, Aussehen, Isolierung, Art, Verwendung, Lage, Oberflächenstruktur und Zustand des Asbests ab. Die Firma Mister Fix bietet als Fachbetrieb für Asbestsanierungen den Rückbau der asbesthaltigen Platten und Wellplatten, ausschließlich durch geschultes Personal und unter Zugrundelegung der TRGS 519 an. Die bei der Asbestdachsanierung anfallende Entsorgung der Asbestprodukte wird von uns als Fachfirma ebenfalls übernommen. Wir sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Asbestentsorgungsvorschriften
Für Arbeiten im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (kurz: ASI-Arbeiten) gelten speziell im Zusammenhang mit Asbestzement Produkten besondere Regeln und Vorschriften. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 besagt, dass derartige Tätigkeiten im Bereich der Asbestentsorgung nur durch sachkundiges Personal durchgeführt werden dürfen. Qualifikation und Zertifizierung nach TRGS 519.
Nachtpeichergeräte
Hunderttausende technisch überholter Nachtwärmespeicheröfen stehen in Deutschlands Wohnungen. Der Abbau dieser Geräte muss durch einen Fachmann durchgeführt werden, um das Freiwerden von Schadstoffen zu verhindern. Zunächst ist das fachgerechte Abklemmen der Nachtspeicherheizungen durch einen Fachmann des Elektrohandwerkes erforderlich. Der Transport (vor allem auch innerhalb des Gebäudes) von asbesthaltigen Nachtspeichergeräten muss durch ein nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe-Asbest/Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) zugelassenes Unternehmen erfolgen. Wir sorgen dafür, dass beim Transport keine Schadstoffe austreten können. Anschließend erfolgen Transport und Entsorgung der Nachtspeichgeräte durch uns als zertifiziertem Entsorgungsfachbetrieb. Asbesthaltige Nachtspeicheröfen sind lt. Gesetz als gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel bzw. AVV-Nr. 160212, Abfallbezeichnung: Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten) über einen Sammelentsorgungsnachweis gem. Nachweisverordnung (NachwV) zu entsorgen. Dies übernehmen wir vertrauensvoll und zuverlässig.
Unser Leistungsprogramm
Organisation aller behördlichen Zulassungen und Anmeldungen Demontage der Asbestprodukte mit eigenen Fachkräften sowie Deponie fertiges Verpacken Abtransport auf die zuständige Abfalldeponie. Wir erarbeiten für Sie das entsprechende Entsorgungskonzept und führen einen Entsorgungsnachweis. Alle Arbeiten erfolgen nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519.
Arbeitsschutz
Zur Standardausstattung unserer erfahrenen Monteure gehören Einweganzüge und Atemschutzmasken. Das anstrengende und unbequeme Outfit dient der persönlichen Sicherheit und wird konsequent eingesetzt. Geschultes Fachpersonal für die Arbeiten vor Ort, sind Garant : Einer qualitativ hochwertigen Entsorgungsarbeit.
Wann sind Asbestteile zu entsorgen?
Asbesterzeugnisse sind immer dann zu entsorgen, wenn durch deren Verbleib eine Gefahr für Mensch und Umwelt, also die Freisetzung von Fasern zu befürchten ist. Veränderungen an Asbestzementplatten dürfen nicht durchgeführt werden, z.B. Schneiden oder Bohren. Fassaden- und Dachplatten aus Asbestzement sollten im Rahmen von Fassaden- oder Dacherneuerungen fachgerecht entfernt werden oder wenn Schäden auftreten und dadurch Platten zu brechen drohen.
Geld ausgeben, nur um etwas loszuwerden?
Bringen Sie sich selbst und Ihre Nachbarn nicht unnötig in Gefahr, und überlassen Sie die Demontage von Asbest den geübten Fachleuten. Asbestkrankheiten (Krebs, Asbestose) sind qualvoll und können auch nach äußerst langer Inkubationszeit auftreten, z.T. mehr als 30 Jahre. Deswegen meiden Sie den Umgang mit diesen Stoffen ohne entsprechende Kenntnis und Schutzausrüstung –
auch Privatleuten ohne Sachkunde ist es strengstens untersagt Asbestrückbau, ohne Sachkunde (TRGS 519) auszuführen. Auch bei Ihnen stellt es eine Straftat da!
Asbestentsorgung ... nur vom Profi !
Nur Firmen mit einer entsprechenden Zertifizierung, dürfen diese Arbeiten durchführen!Das Unternehmen, welches die Asbestentsorgung durchführt, muss die Tätigkeiten im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt melden. Letztlich haftet der auch Auftraggeber (Eigentümer) für nicht sachgerechtes Handeln des Auftragnehmers, sofern der diese Arbeiten nicht ausführen darf und z.B. unsachgemäß arbeitet, durch fehlendes Fachwissen und fehlender Zulassung bzw. Qualifikation nach TRGS 519
Bitte beachten: Nur Firmen, die eine Zulassung gemäß der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Nr. 519 besitzen, dürfen Asbestsanierungen vornehmen
Achtung Bußgeld/Straftat!
Wer entgegen der Vorschriften des Chemikaliengesetzes, der Gefahrstoffverordnung und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, asbesthaltige Materialien verwendet oder nicht ordnungsgemäß entsorgt, handelt ordnungswidrig bzw. begeht eine Straftat. Es kann sich ebenso um eine Straftat handeln, wenn die Sachkunde, die Zulassung oder die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung fehlen.
Wichtig: Zertifizierte Fachbetriebe weisen ihre Fachkunde auf
Nachfrage aus und stellen einen Nachweis für die
fachgerechte Entsorgung nach TRGS aus.