Als geprüfter und zertifizierter Desinfektor arbeiten wir professionell und zielgerichtet nach Sachlage und Anforderung. Im Leben gibt es leider tragische Ereignisse wie schwere Krankheiten, oder sogar das Versterben eines Menschen. In den meisten Fällen benötigen dann Betroffene professionelle Hilfe, um eine scheinbar aussichtslose Situation bewältigen zu können. Wir sind darauf spezialisiert, derartige Umstände professionell zu bearbeiten und Wohnräume wieder herzustellen. Diese Örtlichkeiten müssen speziell bearbeitet werden.
Moderne Technik hilft uns dabei, Räume zu desinfizieren und geruchsneutral wieder herzustellen. Um Ihre Gesundheit zu schützen sollten Sie in Fällen, insbesondere nach längeren Liegezeiten, eine professionelle Desinfektion durchführen lassen. Auch die Geruchsentwicklung und deren Beseitigung, kann nur professionell durchgeführt werden.
Nach einem Todesfall, bei Unfällen mit Blut oder bei Personen, die mit einer gefährlichen infektiösen Krankheit infiziert sind, ist eine Desinfektion der kontaminierten Räumlichkeit unerlässlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das ein Betreten dieser Räume gefährlich sein kann und gesundheitsschädliche Folgen haben kann. Eine fachgerechte Desinfizierungs - Maßnahme ist hierbei nur durch einen geprüften Desinfektor möglich. Wir übernehmen für Sie diese gefährliche Aufgabe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen (IfSG) und stellen Ihnen nach Abschluss der Maßnahmen ein behördlich anerkanntes Zertifikat aus. Unser Arbeitsgebiet ist sehr vielfältig, sowohl für Behörden, als auch Privatleuten werden wir tätig. Der Desinfektor bzw. die Desinfektorin ist der Ansprechpartner für professionelle Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.
Einsatzgebiete :
Tatortreinigung
Leichenfundortreinigung
Desinfizieren und räumen von Messiwohnungen
Krankenhäuser – Schulen und andere Öffentliche Einrichtungen
Gastronomie, Lebensmittelbetriebe u.a.
Wir arbeiten auf höchstem Niveau, unter Einsatz modernster technischen Möglichkeiten. Sollten Gesundheitsämter Auflagen erstellt haben, so kann nur ein zertifizierter Desinfektor diese Arbeiten übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Vorgehensweise nach dem Bundeshygienegesetz klar geregelt ist. Zuwiderhandlungen, durch nicht sachgerechtes Arbeiten und der falsche Umgang mit dekontaminierten Objekten, stehen unter Strafe. Letztlich haftet der Auftraggeber (Eigentümer/ Vermieter) auch für nicht sachgerechtes Handeln des Auftragnehmers, sofern der diese Arbeiten nicht ausführen darf und z.B.unsachgemäß arbeitet durch fehlendes Fachwissen und fehlender Zulassung bzw. Qualifikationen.